Neubau & Energieberatung
Förderfähig bauen – wir machen Ihren Neubau förderreif
Mit dem „Klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment” (KNN, Programm 296) und dem „Klimafreundlichen Neubau” (KFN, Programme 297/298/300) stellt die KfW zinsverbilligte Kredite zwischen 100.000 € und 150.000 € pro Wohneinheit bereit – aber nur, wenn alle technischen Mindestanforderungen lückenlos nachgewiesen werden.
Wir von EnergieAudit Plus erstellen das energetische Konzept, führen die Lebenszyklusanalyse (LCA) durch, begleiten die Nachhaltigkeitszertifizierung (QNG) und liefern Ihnen die rechtssicheren Nachweise für Hausbank, KfW und Dritte – aus einer Hand und in einem konsistenten Datenstand.
Rechtssicher Fördermittel beantragen
Bis zu 150.000 € zinsverbilligter Kredit pro Wohneinheit
Ein Ersteller, alle Nachweise
GEG-Nachweis, LCA, QNG-Dokumentation und Blower-Door-Test aus einer Hand – das schafft Vertrauen, fällt leicht zu koordinieren und reduziert Risiken
Individuelle Vertragslösungen
Vor jeder Zusammenarbeit erhalten Sie ein konkretes Angebot mit klar definierten Leistungen, Verantwortlichkeiten und Zahlungsplan
Der Prozess: In 6 Schritten zur Förderung
Grundkonzept mit Lebenszyklusanalyse
Wohnflächen- und Baukostenoptimierung (KfW 296)
Bestätigung zum Antrag (BzA) und KfW-Antragstellung
Zertifizierungsanmeldung und QNG-Begleitung (KfW 297/298/300)
Baubegleitung und Fortschreibung aller Nachweise
Bestätigung nach Durchführung (BnD) und Übergabe
FAQ
Praxistipp: Die größten Kosteneinsparungen sind in der Entwurfsphase möglich
1. Was ist der Unterschied zwischen KNN (296) und KFN (297/298/300)?
Beim Klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) reicht der Effizienzhaus-Standard 55 in Kombination mit einer LCA, die das Treibhauspotenzial einhält. Zusätzlich müssen Wohnflächen und Baukosten standortgerecht über das KNN-Berechnungstool der KfW optimiert und begrenzt werden. Förderbetrag: bis zu 100.000 € pro Wohneinheit zu sehr günstigem Zins. Beim Klimafreundlichen Neubau (KFN) kann bis zu 100 000€/Kredit pro Wohneinheit zu höherem Zins ebenfalls im Effizienzhaus 55 Standard ohne LCA und ohne QNG gebaut werden. Sind erhöhte steuerliche Abschreibungen oder bis zu 150 000€/Kredit pro Wohneinheit geplant ist der Effizienzhaus-Standard 40 verpflichtend, kombiniert mit einer LCA und dem QNG-Siegel.
Tagesaktuelle Zinskonditionen: https://www.kfw-formularsammlung.de/KonditionenanzeigerINet/KonditionenAnzeiger
2. Brauche ich für die KfW-Neubauförderung zwingend ein QNG-Siegel?
Das QNG-Siegel ist im Programm „Klimafreundlicher Neubau” (KfW 297/298) nicht verpflichtend, eröffnet aber die höhere Förderstufe. Ohne QNG sind bis zu 100.000 Euro je Wohnung als Kreditbetrag möglich, mit QNG-Siegel bis zu 150.000 Euro je Wohnung. Der zinsverbilligte Kredit selbst bleibt unverändert – die zinsverbilligte Summe wird mit QNG aber deutlich größer.
Für die meisten Investoren ist allerdings der steuerliche Vorteil durch die erhöhte Abschreibung bei fremdgenutzten Immobilien der entscheidende Faktor. Für Einfamilienhausbesitzer verspricht das Siegel höhere Prozessqualität; verpflichtende Beratungen zu verschiedenen Themen wie Einbruchschutz und Barrierefreiheit gehören genauso dazu wie das alle Ausführungsunterlagen vor Baubeginn vorlagen. Weiterhin ist für alle Nutzer generell das QNG Siegel attraktiv, da es niedrigere Schadstoffbelastungen im Innenraum verspricht.
3. Was ist eine LCA und warum brauche ich sie?
Die Lebenszyklusanalyse bewertet die Umweltwirkungen Ihres Gebäudes über 50 Jahre – von der Rohstoffgewinnung über Herstellung, Nutzung und Instandhaltung bis zum Rückbau. Sie ist Pflichtnachweis für alle KfW-Neubauprogramme außer 297/298 im KfW 55 Standard. Berechnet wird nach Standardwerten pro Baustoff unabhängig vom Hersteller. Das Ergebnis ist das Treibhauspotenzial GWP100 in kg CO₂-Äquivalent pro m² und Jahr. Es muss unter den vom QNG-PLUS vorgegebenen Grenzwert liegen. Ab 2028 wird die LCA für eine Vielzahl an Bauvorhaben verpflichtend.
4. Müssen meine Wohnungen eine bestimmte Größe haben?
Beim KNN 296 ja. Die KfW verlangt ein festes Verhältnis zwischen Wohnfläche und Anzahl der Wohnräume nach Wohnflächenverordnung: mindestens 2 Wohn-/Schlaf-/Kinderzimmer bis 55 m², mindestens 3 bis 70 m², mindestens 4 bis 85 m². Seit September 2025 zählt eine Küche oder Wohnküche als zusätzlicher Aufenthaltsraum. In großen Mehrfamilienhäusern mit zwölf oder mehr Wohneinheiten dürfen maximal 25 % der Wohnungen kleiner als 40 m² sein (außer in Wohn- und Pflegeheimen). Das Programm 296 richtet sich an alle, die bezahlbaren, klimafreundlichen Wohnraum schaffen wollen. Es kombiniert drei Anforderungen, die zusammen erfüllt sein müssen: ein moderner energetischer Standard EH 55, eine Lebenszyklusanalyse und eine strenge Flächen- und Kostenoptimierung. Bei KFN 297/298/300 gibt es diese Flächengrenzen nicht.
5. Wer darf den Antrag stellen und wann?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Investoren. Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn bei der KfW eingegangen sein – ein Baustart davor ist förderschädlich. Zur Beantragung benötigen Sie zwingend einen in der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragenen Energieeffizienz-Experten (EEE) mit Zusatzqualifikation Neubau Wohngebäude. Bei neu errichteten Gebäuden kann ein Käufer die Fördermittel bis 12 Monate nach Fertigstellung in Anspruch nehmen.
Sie brauchen Beratung?
Sprechen Sie direkt und kostenlos mit Herr Frederik Lippe über Neubau und Energieberatung und den richtigen Weg für Ihr Projekt.