Lebenszyklusanalyse (LCA)
Ökobilanzen für Ihre KfW-Förderung, QNG-Zertifizierung und als baurechtlicher Nachweis
Die Lebenszyklusanalyse (LCA) ist heute der entscheidende Nachweis für die staatliche Neubauförderung und das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Wir erstellen Ihre Ökobilanz nach DIN EN 15978 auf Basis der ÖKOBAUDAT und der QNG-Bilanzierungsregeln – belastbar, prüfsicher und so früh in der Planung, dass Sie die Grenzwerte sicher und wirtschaftlich einhalten. Ab 2028 kommt die verpflichtende LCA in vielen Bereichen des Bauens auch ohne Fördermittel.
Ihre Vorteile mit unserer LCA-Beratung
Wirtschaftlich Standards erfüllen
Mit einer normgerechten LCA und QNG-Zertifizierung erreichen Sie im KFN bis zu 150.000 € KfW-Kredit pro Wohneinheit – plus die erhöhte steuerliche Abschreibung zusammen mit dem EH 40 Standard und dem Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude (QNG).
Grenzwerte sicher einhalten
24 kg CO₂-Äq./(m²·a) für QNG-PLUS, 20 für QNG-PREMIUM: Wir prüfen Ihre Konstruktion frühzeitig und optimieren Materialwahl sowie Anlagentechnik, bevor teure Planänderungen nötig werden.
Komplettnachweis aus einer Hand
Energieberatung, LCA, GEG-Nachweis und QNG-Begleitung – wir liefern alle erforderlichen Berechnungen, Plausibilitätsprüfungen und Auditor-Unterlagen aus einer Hand.
Was ist eine Lebenszyklusanalyse (LCA)?
Eine Lebenszyklusanalyse – im Englischen Life Cycle Assessment, kurz LCA – ist eine systematische Methode zur Bewertung der Umweltwirkungen eines Gebäudes über seinen gesamten Lebensweg. Sie bilanziert alle Phasen von der Rohstoffgewinnung über Herstellung, Transport, Einbau, Nutzung und Instandsetzung bis zum Rückbau und zur Entsorgung. Die LCA gibt Antwort auf eine zentrale Frage des nachhaltigen Bauens: Wie hoch sind die Treibhausgasemissionen und der nicht erneuerbare Primärenergiebedarf eines Gebäudes – nicht nur im Betrieb, sondern auch in seinen Baustoffen?
Der LCA-Prozess: In 4 Schritten zur Ökobilanz
Ziel und Untersuchungsrahmen
Sachbilanz – Mengen- und Massenermittlung
Wirkungsabschätzung
Auswertung und Nachweisführung
FAQ
Praxistipp: Reduzieren ist wirtschaftlicher als durch teure Materialien ersetzen
1. Wann muss die LCA spätestens erstellt werden?
Die Planungs-LCA muss bei Antragstellung der KfW-Förderung vorliegen. Wir empfehlen jedoch, bereits in der Entwurfsphase (LP 2–3) eine erste Bilanzierung durchzuführen, um Materialwahl und Anlagentechnik so abzustimmen, dass die Grenzwerte sicher eingehalten werden. Eine nachträgliche Korrektur am fertigen Gebäude ist teuer.
2. Welche Daten benötigen Sie von uns als Bauherr?
Wir brauchen Architekturpläne mit Bauteilaufbauten und Schichtdicken, DIN 277 Flächenberechnung sowie die Anlagentechnik-Wünsche. Vieles davon benötigen Sie auch zur Baugenehmigung – wir prüfen alle Unterlagen und melden uns wenn etwas fehlt.
3. Was kostet eine LCA für ein Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus?
Die Kosten richten sich nach Gebäudegröße, Komplexität und gewähltem Siegel oder Rechtsgrundlage. Für ein typisches Einfamilienhaus bewegen sich die Honorare im niedrigen vierstelligen Bereich, für Mehrfamilienhäuser und Nichtwohngebäude entsprechend höher.
4. Was ist eine LCA (Lebenszyklusanalyse) und wann brauche ich sie für mein Bauvorhaben?
Eine LCA (Life Cycle Assessment), im Deutschen Lebenszyklusanalyse oder Ökobilanz, bewertet die Umweltwirkungen eines Gebäudes über seinen gesamten Lebenszyklus nach DIN EN 15978. Zentraler Indikator ist das Treibhauspotenzial (GWP100) in kg CO₂-Äquivalent je Quadratmeter Nettogrundfläche und Jahr. Nach den aktuellen QNG-Bilanzregeln werden dabei die Module A1–A3 (Materialherstellung), B4 und B5 (Austausch) sowie C3 und C4 (Rückbau) berücksichtigt, der Betrachtungszeitraum beträgt 50 Jahre Nutzungsdauer.
Verpflichtend ist die LCA in Deutschland für die zentralen Neubau-Förderprogramme: Für die KfW-Programme „Klimafreundlicher Neubau” (KFN, KfW 297/298), „Wohneigentum für Familien” (WEF, KfW 300) sowie „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment” (KNN) ist die Ökobilanz Bestandteil der technischen Mindestanforderungen. Der GWP-Grenzwert für klimafreundliche Wohngebäude liegt aktuell bei maximal 24 kg CO₂-Äq./(m²NGF·a). Wer zusätzlich das QNG-Siegel in PLUS oder PREMIUM anstrebt, muss strengere LCA-Anforderungen erfüllen und die Berechnung durch einen QNG-zugelassenen Auditor testieren lassen.
Mit der EU-Gebäuderichtlinie EPBD wird die LCA-Pflicht ab 1. Januar 2028 auf alle Neubauten über 1.000 m² und ab 1. Januar 2030 auf sämtliche Neubauten ausgeweitet – die Ökobilanz wandelt sich damit vom Förderkriterium zum gesetzlichen Standard. Eine frühe Einbindung in die Planung lohnt sich, da Materialwahl, Konstruktion und Anlagentechnik die LCA-Werte maßgeblich beeinflussen.
5. Kann eine Holzbauweise die Grenzwerte automatisch einhalten?
Holz ist ein hervorragender Baustoff im LCA-Kontext, weil der biogene Kohlenstoff in der Herstellungsphase (A1–A3) als negative CO₂-Emission bilanziert wird. Das ist aber kein Freifahrtschein: Am Lebensende (Modul C3) wird der Kohlenstoff bei energetischer Verwertung wieder freigesetzt. Über den gesamten Lebenszyklus (A–C) sind die Vorteile geringer, das Recyclingpotenzial (Modul D1) wird zudem nur separat ausgewiesen. Wir prüfen für Ihr Projekt, wo der Holzeinsatz wirklich rechnerisch hilft. Die meisten unserer Projekte kommen mit einem schlanken Kalk-Sandstein oder Leichtbeton in Verbindung mit einem WDVS zum Ziel. Wir bilanzieren jedoch mit großer Freude auch Spezialssysteme und viele verschiedene Baustoffe.
Sie brauchen Beratung?
Sprechen Sie direkt und kostenlos mit Herr Thomas Schubert über Lebenszyklusanalysen und den richtigen Weg für Ihr Projekt.