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EnergieAudit Plus GmbH & Co. KG

Fördermittelservice – skalierbar, schnell, rechtssicher

Wenn Anforderung zum Vorteil wird

Förderung ist für uns kein Beiwerk, sondern ein durchdachter Prozess. Ob Sie Eigentumswohnungen vermarkten, Fenster und Bauteile verkaufen, als institutioneller Eigentümer rechtssichere Begleitung gegenüber dem Fördermittelgeber suchen oder als Generalunternehmer QNG Standards Ihrem Kunden schulden – wir bieten vier aufeinander abgestimmte Servicebausteine, die sich exakt an Ihr Geschäftsmodell anpassen lassen.

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Immobilienvertrieb

Für Bauträger, Projektentwickler und Vertriebe stellen wir einen geschützten Web-Zugang bereit. Darüber erhält Ihr Vertrieb innerhalb von 24 Stunden die Antragsbestätigung (BzA) für seine Kunden – verbindlich, dokumentiert und sofort einsetzbar zur Prüfung der Finanzierung

Hersteller & Fachbetriebe

Fenster- und Türenhersteller, Tischlereien, Maurer, Zimmereien und vergleichbare Fachbetriebe nutzen unsere zentrale Plattform zur unkomplizierten Antragstellung von Einzelmaßnahmen. Ihre Kunden erhalten damit in der Sanierung 15 % Zuschuss – mit zusätzlichem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) sogar 20 % auf die geplanten Arbeiten

QNG-Begleitung für Generalunternehmer und Baufirmen

Wenn der Bauherr ein QNG-Siegel anstrebt, hängt der Erfolg an der Qualität Ihrer Zuarbeit. Wir begleiten Generalunternehmer und Baufirmen durch alle QNG-Anforderungen, erstellen die Nachweise gemeinsam und stellen sicher, dass beim Auditor des Bauherrn alles in der geforderten Tiefe ankommt – pünktlich, vollständig, prüfbar

Bauherrenvertretung gegenüber dem Fördermittelgeber

Auf Basis Ihrer Vollmacht übernehmen wir den vollständigen Schriftverkehr mit dem Fördermittelgeber und wickeln diesen rechtssicher ab.Bei Rückfragen oder angezweifelten Positionen reagieren wir umgehend. Sie behalten jederzeit den Überblick, ohne den Aufwand zu tragen.

Warum EnergieAudit Plus?

Förderung als Vertriebsvorteil

Wir machen aus Förderung das, was sie sein sollte: ein klares Verkaufsargument. Mit schneller Antragsbestätigung und transparenten Anforderungen wird die Förderung im Verkaufsgespräch zum konkreten, belegbaren Vorteil. Statt Unsicherheit liefern Sie Ihren Kunden Verlässlichkeit.

Fachwissen, das den Unterschied macht

Unsere Energieberater, Sachverständigen und Auditoren arbeiten täglich an der Schnittstelle von Bauphysik, Förderrecht und Praxis. Diese Kombination führt zu Anträgen, die technisch sauber begründet und im Programmkontext belastbar sind.

Prüfsicher dokumentiert

Wir bereiten jede Akte so auf, dass sie einer Prüfung durch BAFA, KfW oder Wirtschaftsprüfer jederzeit standhält. Unterlagen ausführender Unternehmen werden gegengeprüft, Rückfragen direkt geklärt und der gesamte Schriftverkehr vollständig archiviert.

Der Prozess: In 6 Schritten zur Förderung

Erstgespräch & Bedarfsanalyse

In einem kurzen Erstgespräch erfassen wir Ihr Vorhaben, die Rahmendaten und Ihre Ziele. Dabei klären wir, ob und in welchem Umfang eine Förderung grundsätzlich infrage kommt.
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2. Förderstrategie & Programmkombination

Wir gleichen Ihr Vorhaben mit den aktuellen Programmen ab – BAFA, KfW, BEG, KFN, QNG – und ermitteln die Konstellation mit der größten Wirkung. Sie erhalten eine klare Empfehlung mit Förderhöhen, Voraussetzungen und Fristen.
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Technische Nachweise (BzA / TPB)

Als gelistete Energieeffizienz-Experten erstellen wir die Bestätigung zum Antrag (BzA) im EBS-Prüftool der KfW bzw. die Technische Projektbeschreibung (TPB) für das BAFA. Bei Standardvorhaben liegt die Antragsbestätigung innerhalb wenigen Tagen vor.
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Zuwendungsbescheid & Maßnahmenbeginn

Mit der Förderzusage geben wir das verbindliche Startsignal für die Umsetzung. Sie wissen genau, welche Auflagen gelten, welche Fristen laufen und worauf in der Bauphase zu achten ist.
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Begleitung der Umsetzungsphase

Wir überwachen und verlängern Fristen (z. B. 36-monatige Umsetzungsfrist KfW), prüfen Rechnungen auf Förderfähigkeit und dokumentieren den Baufortschritt. Bei erteilter Vollmacht übernehmen wir zusätzlich den gesamten Schriftverkehr für Sie.
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Bestätigung nach Durchführung (BnD / TPN):

Nach Fertigstellung bestätigen wir die fachgerechte Umsetzung gegenüber KfW oder BAFA — Voraussetzung für die Auszahlung.
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Auszahlung & Dokumentation:

Wir prüfen die Auszahlungshöhe und gehen optional in den Widerspruch bei nicht anerkannten Belegen und erstellen Stellungnahmen. Sie erhalten final eine vollständige, prüfsichere Dokumentation für die 10-jährige Aufbewahrungspflicht.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Ja. Wir verfügen über eigene Software, die wir als API-Schnittstelle zu CRM/ERP-Systemen oder als eigenständige Web-Anwendung bereitstellen. Für Bauträger-Projekte garantieren wir die BzA innerhalb von 24 Stunden. Wenn Sie entsprechendes Volumen mitbringen entwickeln wir auf Sie maßgeschneiderte Schnittstellen für alle Anwendungsfälle in unserem Leistungsbereich.

Wir arbeiten mit Pauschalen pro Vorgang oder Volumenstaffeln. In vielen Konstellationen sind unsere Leistungen anteilig refinanzierbar.

Wir verarbeiten Kundendaten ausschließlich zweckgebunden für die Antragstellung und Förderbegleitung, auf Servern in Deutschland und unter strikter Einhaltung der DSGVO. Auf Wunsch schließen wir mit Ihnen eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) und stellen die für Ihren internen Datenschutzprozess relevanten Unterlagen bereit.

Der QNG-Auditor wird vom Bauherrn beauftragt und ist die zertifizierende Instanz. Er prüft, ob die Anforderungen des Siegels erfüllt sind, und stellt das Audit-Ergebnis aus – er ist aber weder verpflichtet noch dafür da, Sie als ausführendes Unternehmen durch die Anforderungen zu führen oder Ihre Unterlagen vorzubereiten. Genau diese Lücke schließen wir: als unabhängiger Partner auf Ihrer Seite kennen wir die Auditorenperspektive aus jahrelanger Praxis und übersetzen die QNG-Anforderungen in konkrete Schritte für Ihre Bau- und Dokumentationsprozesse. So liefern Sie dem Auditor des Bauherrn alles in der geforderten Tiefe – ohne sich selbst in das Regelwerk einarbeiten zu müssen.

Wir vertreten Sie im Widerspruchsverfahren — auch mit eigenen Gutachten zur Auslegung der Förderbedingungen. Unsere Erfahrung in solchen Verfahren hat in der Vergangenheit zur Überarbeitung mehrerer KfW-FAQ beigetragen, insbesondere im Bereich Denkmalschutz und Contracting.

Sie brauchen Beratung?

Sprechen Sie direkt und kostenlos mit Herr Thomas Schubert über Fördermittelservice und den richtigen Weg für Ihr Projekt.

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